1.000 Euro Zuschuss: „Starthilfe“ für viele Studierende kommt

Ein neuer Entwurf für das BAföG soll ab dem Wintersemester 2024/2025 in Kraft treten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat nun verraten, welche Änderungen beim BAföG anstehen und wer die „Starthilfe“ bzw. den 1.000 Euro Zuschuss beantragen kann. Anders als beim BAföG muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.

28.01.2024, 13:34 Uhr
1.000 Euro Zuschuss: „Starthilfe“ für viele Studierende kommt
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Das Bundesbildungsministerium möchte bald eine sogenannte „Starthilfe“ für bedürftige Studierende einführen. In der heutigen Zeit ist das Leben vor allem als Student nicht leicht und so ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro kommt einigen zugute. Was die „Starthilfe“ genau ist und welche Studierende einen Antrag stellen können, um das Geld zu erhalten, erfährst du in diesem Artikel.

„Starthilfe“: So soll der 1.000 Euro Zuschuss aussehen

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Im neuen Referentenentwurf für das 29. BAföG-Änderungsgesetz gibt es gute Neuigkeiten für fast alle Studenten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat den Entwurf Anfang diesen Jahres vorgestellt und zeigt damit, welche Änderungen es bezüglich der Ausbildungsförderung zum Start des Wintersemesters 2024/2025 (Schuljahr 2024/2025) gibt.

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Laut der „Tagesschau“ haben bedürftige Studienanfänger die Möglichkeit im Zuge der BAföG-Reform einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro zu erhalten. Der Zuschuss ist für „Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug“ gedacht. Damit möchte man erreichen, dass die finanziellen Hürden vor dem Uni-Start gesenkt werden und die Hochschulausbildung erleichtert wird.

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„Starthilfe“ und BAföG: Gibt es etwas zu beachten?

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Mit dem Geld der „Starthilfe“ kann man Ausgaben auffangen, die mit dem Studium in Verbindung stehen. Beispielsweise der Kauf eines neuen Laptops oder auch die Mietkaution, die für viele nicht einfach zu stemmen ist. Ein weiterer Vorteil des neuen Zuschusses ist, dass er einem späteren BAföG-Bezug nicht im Wege steht. Im Gegenteil: Trotz erhaltener „Starthilfe“ kannst du als Student bei Bedarf BAföG beziehen und musst die 1.000 Euro nicht zurückzahlen.

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Das Kabinett wird sich im Februar genauer mit dem Referentenentwurf befassen. Daraufhin wird dann ein sogenanntes parlamentarisches Beratungsverfahren eingeleitet, der dann die Regelungen für den Start des Wintersemesters 2024/2025 in Kraft treten lässt „Zum Leben reicht die staatliche Studienfinanzierung vielfach nicht mehr aus. Der Satz für den Grundbedarf – für Essen, Trinken und Hygiene – liegt unterhalb des Bürgergelds“, so das Deutsche Studierendenwerk. Der Zuschuss kommt für viele also gerade richtig und erleichtert hoffentlich das Leben als Student.